SUBSTITUT / !Mediengruppe Bitnik
SUBSTITUT / !Mediengruppe Bitnik
29. Januar – 26. Februar 2011
Untitled - !Mediengruppe Bitnik
Vernissage: 28. Januar, 19:00 – 22:00
Substitut: Raum für aktuelle Kunst aus der Schweiz, Torstraße 159, 10115 Berlin
Öffnungszeiten: Mi – Do 16:00 – 19:00, Fr 16:00 – 21:00, Sa 14:00 – 18:00
> substitut-berlin.ch
Das Substitut ist ein gemeinnütziger Raum für Kunst aus der Schweiz, der Künstler/innen aus der Schweiz in Berlin zeigt und vernetzt. Der Name Substitut spielt auf Institut sowie Subkultur oder gar Subversion an. Er drückt aus, dass es sich nicht um einen reinen Off-Space oder eine reine Institution handelt, sondern um eine Mischung. Substitut im Sinne von Ersatz kann zudem auch kritisch auf die Rolle der Kunst in der Gesellschaft bezogen werden und ist zugleich eine künstlerische Arbeitsweise.
Die Ausstellung zeigt sechs Arbeiten der Schweizer Künstlergruppe !Mediengruppe Bitnik aus den letzen drei Jahren. Außerdem entwickeln die Künstler für das Substitut und transmediale.11 eine neue Arbeit.
Nicht erst seit ihrer Aufsehen erregenden Aktion Opera Calling (2007) gehört die !Mediengruppe Bitnik zu den herausragenden Stimmen junger Kunst in der Schweiz, die mit elektronischen Medien arbeiten. Mit ihren prozessorientierten Aktionen zeigen sie das Durchdrungensein unseres Alltags von Technologie und den Zusammenhang zwischen digitalen Medien und gesellschaftlichen Grundsatzfragen.
In einer ihrer letzten Arbeiten UBS lügt reinszenierte die !Mediengruppe Bitnik Polizei lügt, eine Arbeit von Peter Weibel aus dem Jahr 1971. Ein zufällig vorbeigehender Anlageberater beteiligte sich während der Aufnahmen zu UBS lügt unaufgefordert an der Reinszenierung. Die Aufnahme seines stillen Protestes vor einer Zürcher UBS-Filiale wird UBS lügt: Anschläge 1971/2009. Jüngst hat die Arbeit in London für einigen Aufruhr gesorgt – während der Eröffnung der Ausstellung Too Big To Fail / To Small To Succeed im September 2010 ließ die UBS London das Bild UBS lügt von einer Plakatwand entfernen und drohte bei weiterer Verwendung des Bildes mit einer Rufschädigungsklage.